Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Ausstellung

    Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen

    Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

    Beschreibung

    Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

    Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.

    Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.

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    Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen

    ID: L100022_882ca7b124d52c6c4aaadd576ad5722be1a891c58a92999bd95c0f9dda0c425d

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    Ansprechpartner

    Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz (Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Östliche Karl-Friedrich-Str. 58

    75175 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1-3

    76131 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/926-0

    Fax: 0721/926-6211

    E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Baurechtsamt (Baurechtsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Östliche Karl-Friedrich-Str. 58

    75175 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07231 308 9227

    Fax: 07231 308 9652

    E-Mail: baurechtsamt@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
    • Originalrechnungen, anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
    • bei Wohnungseigentum:
      • Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
      • Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
    • denkmalschutzrechtliche Genehmigung
      Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.
    • wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise

    Voraussetzungen

    Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.

    Begünstigt werden:

    • Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
    • Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
    • Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
    • unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)

    Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.

    Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Die Denkmalschutzbehoerde prueft, ob die Baumassnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind

    • zur Erhaltung des Gebaeudes als Baudenkmal oder
    • zu seiner sinnvollen Nutzung.

    Die bescheinigten Aufwendungen koennen Sie ueber mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklaerung geltend machen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Umfang der Maßnahme.

    Kosten

    je nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen

    Tipp: Genaue Angaben erhalten Sie bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

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