Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei BaumaßnahmenOnline erledigen

    Benutzung der Straßenfläche bei Bautätigkeiten beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann kann es erforderlich sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann kann es erforderlich sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen.

    Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, wird für die genannten Fälle eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

    Online-Dienste

    Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Onlinedienst)

    ID: L100022_6002125-6002477-1919-6028451-769

    Beschreibung

    Das Formular wird online eingereicht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Antrag auf eine bauliche Sondernutzung (Onlinedienst)

    ID: L100022_6002125-6002477-1919-6038675-769

    Beschreibung

    Das Formular wird online eingereicht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3259

    E-Mail: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Tiefbauamt - Sondernutzungen (Tiefbauamt - Sondernutzungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 4

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 6623

    Telefon Festnetz: 0721 133 6624

    E-Mail: sondernutzung@tba.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Lageplan
    • Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Person (Pflichtnachweis)

    Zu beachten:

    Eine verantwortliche Person ist nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) immer zu benennen. Als Verantwortliche/r kann benannt werden, wer jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten des (Bau-) Unternehmens verfügt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die folgenden baulichen Sondernutzungen werden eine verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis benötigt:

    • Gerüst, Bauzaun
    • Schuttmulde oder Container
    • Kran
    • Hubsteiger
    • Haltverbotzeichen
    • Lagerung von Baumaterial, Mobil-Toilettenanlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Benennung einer verantwortlichen Person.

    Verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung

    Die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung wird von der Straßenverkehrsstelle als zuständige Straßenverkehrsbehörde schriftlich erteilt.
    Die Anordnung regelt, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren und abzusichern ist. Eine entsprechende Anordnung wird auch für private Flächen benötigt, sofern dort faktisch öffentlicher Verkehr stattfindet.

    Für die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmengenehmigung muss ein Antrag gestellt werden (siehe Onlineantrag und Formulare).

    Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt bei der Straßenverkehrsstelle

    • Telefon 0721 133-3256 oder 0721 133-3332
      Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
      Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt
    • Telefon 0721 133-3934
      Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
      Dammerstock, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier

    Sondernutzungserlaubnis

    Die Sondernutzungserlaubnis wird vom Tiefbauamt oder von der zuständigen Ortsverwaltung schriftlich erteilt.

    Die Sondernutzungserlaubnis berechtigt, im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Flächen (über den Gemeingebrauch hinaus) in Anspruch zu nehmen.

    Zuständigkeiten/Telefonischer Kontakt beim Tiefbauamt

    • Telefon 0721 133-6623
      Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
      Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt, Weststadt
    • Telefon 0721 133-6624
      Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
      Dammerstock, Durlach, Hagsfeld, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld, Wolfartsweier
    • Telefon 0721 9455-021
      Ansprechpartner/in für folgende Stadtteile:
      Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach
    • Telefon 0721 7805-137
      Ansprechpartner/in für den Stadtteil Neureut
    • Telefon 0721 9485-134
      Ansprechpartner/in für den Stadtteil Grötzingen

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitraum und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche.

    Anfragen zu den anfallenden Gebühren sind an das Ordnungs- und Bürgeramt zu richten:
    strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de