Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Hinweise für Hermaringen
Beschreibung
Hinweise für Hermaringen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Online-Dienste
Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hermaringen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Hermaringen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Hermaringen
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Hermaringen
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Hinweise für Hermaringen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Kosten
Hinweise für Hermaringen
10,20 bis 767,00 Euro je nach Aufwand sowie Umfang und Dauer der Maßnahme
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hermaringen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg