• Pfaffenhofen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)

Anzeige - Lärmbelästigung melden

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

Beschreibung

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

  • die zuständige Behörde verständigen oder
  • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

Online-Dienst

Lärmbelästigung anzeigen

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Schutzpolizeidirektion Heilbronn (Schutzpolizeidirektion Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Karlstraße 108-112

74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131 1040

Fax: 07131 104 605000

E-Mail: HEILBRONN.PP.SD@polizei.bwl.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Polizeirevier Lauffen (Polizeirevier Lauffen)

Adresse

Hausanschrift

Stuttgarter Straße 19

74348 Lauffen am Neckar

Kontakt

E-Mail: LAUFFEN.PREV@polizei.bwl.de

Fax: 07131 104 605160

Telefon Festnetz: 07133 209-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Sicherheit und Ordnung (Sicherheit und Ordnung)

Adresse

Hausanschrift

Rodbachstr. 15

74397 Pfaffenhofen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

kein

Verfahrensablauf

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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