Anzeige - Lärmbelästigung melden

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Beschreibung

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
    Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

    Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

    • die zuständige Behörde verständigen oder
    • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

    Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

    Online-Dienst

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    ID: L100022_6ab216cbb8940d37a2bcd92f7433ae290e58e9bb5e1e9cffa51d16e7c5aa160e

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schutzpolizeidirektion Heilbronn (Schutzpolizeidirektion Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlstraße 108-112

    74076 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 1040

    Fax: 07131 104 605000

    E-Mail: HEILBRONN.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Polizeirevier Eppingen (Polizeirevier Eppingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brettener Straße 57

    75031 Eppingen

    Kontakt

    E-Mail: EPPINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07131 104 605120

    Telefon Festnetz: 07262 6095-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zentrale Poststelle (Zentrale Poststelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    74906 Bad Rappenau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@badrappenau.de

    Fax: 07264 922 119

    Telefon Festnetz: 07264 922 0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

    Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

    Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en