Anzeige - Lärmbelästigung melden

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Beschreibung

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
    Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

    Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

    • die zuständige Behörde verständigen oder
    • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

    Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

    Online-Dienst

    Lärmbelästigung anzeigen

    ID: L100022_da57fae656627c7e1e7e99a44f0f556bacafdb8da77d1200b2a1eda277f662a1

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenbach (Gemeinde Eschenbach)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Hausanschrift

    Lotenbergstraße 6

    73107 Eschenbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 Uhr Di 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 94040-0

    Fax: 07161 94040-20

    E-Mail: rathaus@gemeinde-eschenbach.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Schutzpolizeidirektion Ulm (Schutzpolizeidirektion Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterplatz 47

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731 188-0

    Fax: 0731 188-3009

    E-Mail: ULM.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Polizeirevier Göppingen (Polizeirevier Göppingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 29

    73033 Göppingen

    Kontakt

    E-Mail: GOEPPINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07161 63-2336

    Telefon Festnetz: 07161 63-2360

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

    Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

    Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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