Anzeige - Lärmbelästigung melden

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Beschreibung

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
    Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

    Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

    • die zuständige Behörde verständigen oder
    • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

    Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

    Online-Dienst

    Lärmbelästigung anzeigen

    ID: L100022_c1e936285e704f8b40bc1692b005b35b5d85c63da7eefdd5635d08e1a61135a1

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeirevier Nürtingen (Polizeirevier Nürtingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europastraße 34

    72622 Nürtingen

    Kontakt

    E-Mail: NUERTINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07022 9224-312

    Telefon Festnetz: 07022 9224-0

    Internet

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    Sprache: de

    Schutzpolizeidirektion Reutlingen (Schutzpolizeidirektion Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 60

    72764 Reutlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07121 942 3002

    Fax: 07121 942 1009

    E-Mail: REUTLINGEN.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

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    Sprache: de

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 19

    72649 Wolfschlugen

    Postfachadresse

    Postfach 11 42

    72645 Wolfschlugen

    Lieferanschrift

    Kirchstr. 19

    72649 Wolfschlugen

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 und 15:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 und 15:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07022 5005 14

    Fax: 07022 5005 70

    E-Mail: ordnungsamt@wolfschlugen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

    Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

    Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en