Wohnungssicherung

    Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen

    Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage wegen Mietrückständen, einer Kündigung durch Vermieter wegen mietwidrigem Verhalten oder wegen Eigenbedarf oder auch wegen eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens.)

    Beschreibung

    Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage wegen Mietrückständen, einer Kündigung durch Vermieter wegen mietwidrigem Verhalten oder wegen Eigenbedarf oder auch wegen eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens.)

    Droht Ihnen wegen Mietrückständen der Verlust Ihrer Wohnung, können Sie Sozialhilfe beantragen. Wenn Sie bereits Bürgergeld (SGB II-Leistungen) beziehen oder einen entsprechenden Anspruch haben, können Sie die Übernahme der Mietschulden bei Ihrem jeweiligen Jobcenter beantragen. Auch sofern Sie bereits obdachlos geworden sind und Unterstützung bei der Anmietung einer neuen Wohnung etwa durch Übernahme einer Mietkaution benötigen, können Sie sich an das Sozialamt/Jobcenter wenden.

    Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Bitte wenden Sie sich deswegen an Ihre Gemeinde.

    Online-Dienst

    Online beantragen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.00 Hauptamt (1.00 Hauptamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    74915 Waibstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@waibstadt.de

    Fax: 07263/9147-11

    Telefon Festnetz: 07263/9147-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sozialamt (Sozialamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 104680

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40

    69115 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 0

    Fax: 06221 522-1388

    E-Mail: sozialamt@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
      • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rente, Sozialhilfe
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen,wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
    • wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen ( zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung).

    Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht oder
    • Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren oder
    • Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen zur Zahlung einer Mietkaution und beispielsweise der Umzugskosten nicht aus und die Möglichkeiten der Selbsthilfe sind ausgeschöpft.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII):

    • § 35 Unterkunft und Heizung
    • § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
    • §§ 37 bis 38 Gewährung von Darlehen
    • § 67 Leistungsberechtigte
    • § 68 Umfang der Leistungen

    Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten:

    • § 1 Persönliche Voraussetzungen
    • § 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II):

    • § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich schnellstmöglich persönlich an die zuständige Stelle.

    Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder die Mitarbeitenden des Sozialamts/Jobcenters verhandeln mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten. Diese finanziellen Hilfen werden üblicherweise als Darlehen gewährt.

    Fristen

    Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en