Wohnungssicherung

    Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:

    Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie als Form der Sozialhilfe die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage, einer fristlosen Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, oder wegen eines Wohnungsbrands oder Wasserschadens).

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_d54d00cb62eb2af3777c121c0937045c5d4d8f24b2c9616de113d6d96bebdb94

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sozialleistungen (Allgemeine Sozialleistungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 44

    74072 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die allgemeinen Öffnungszeiten beziehen sich auf persönliche Termine vor Ort. Darüber hinaus sind weitere Termine nach Vereinbarung möglich.) Mo 10:00 - 11:30 Uhr Di 10:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 15:30 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3733

    E-Mail: allgemeinesozialhilfe@heilbronn.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Personalausweis oder Reisepass
      • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
    • wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung

    Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    • Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht oder
    • Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren oder
    • Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen zur Zahlung einer Kaution, einer Sicherheitsleistung oder der Maklerprovision nicht aus und die Möglichkeiten der Selbsthilfe sind ausgeschöpft.
    • Welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie möglicherweise erfüllen müssen, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Wenden Sie sich schnellst möglich persönlich an die zuständige Stelle.

    Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder die Mitarbeitenden des Sozialamts verhandeln mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

    Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach versuchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamts, Ihnen in Ihrer Notlage zu helfen.

    Im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Geld erhalten, um diese Kosten zu finanzieren. Diese finanziellen Hilfen sind üblicherweise ein Darlehen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en