Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Wohnungssicherung (§ 70 SGB XII)
- Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie als Form der Sozialhilfe die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage, einer fristlosen Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, oder wegen eines Wohnungsbrands oder Wasserschadens).
Online-Dienst
Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Allgemeine Sozialleistungen (Allgemeine Sozialleistungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die allgemeinen Öffnungszeiten beziehen sich auf persönliche Termine vor Ort. Darüber hinaus sind weitere Termine nach Vereinbarung möglich.) Mo 10:00 - 11:30 Uhr Di 10:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 15:30 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 3733
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe
- Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
- wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung
Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
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- Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht oder
- Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren oder
- Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen zur Zahlung einer Kaution, einer Sicherheitsleistung oder der Maklerprovision nicht aus und die Möglichkeiten der Selbsthilfe sind ausgeschöpft.
- Welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie möglicherweise erfüllen müssen, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Unterkunft und Heizung)
- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft)
- §§ 37 bis 38 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Gewährung von Darlehen)
- § 67 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)
- § 68 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Umfang der Leistungen)
- § 1 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Persönliche Voraussetzungen)
- § 4 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Wenden Sie sich schnellst möglich persönlich an die zuständige Stelle.
Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder die Mitarbeitenden des Sozialamts verhandeln mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach versuchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamts, Ihnen in Ihrer Notlage zu helfen.
Im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Geld erhalten, um diese Kosten zu finanzieren. Diese finanziellen Hilfen sind üblicherweise ein Darlehen.
Fristen
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Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg