Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienste

    Hauptwohnung wechseln

    ID: L100022_2e2dc3673c835bc859444a52c685d640487643b0c737cbb3a997bebe6de76db9

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    Vollmacht zur Wohnsitzummeldung

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Tannheim (Ortsverwaltung Tannheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tannheimer Ring 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 821881

    Fax: 07721 821887

    E-Mail: ov-tannheim@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Weigheim (Ortsverwaltung Weigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Käfer--Straße 15

    78056 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1860

    Telefon Festnetz: 07721/82-1861

    Fax: 07721/82-1867

    E-Mail: ov-weigheim@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Marbach (Ortsverwaltung Marbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchdorfer Straße 7

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 822071

    Fax: 07721 822074

    E-Mail: ov-marbach@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Mühlhausen (Ortsverwaltung Mühlhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tuninger Straße 5

    78056 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07720/82-1850

    Fax: 07720/952197

    E-Mail: ov-muehlhausen@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Obereschach (Ortsverwaltung Obereschach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Augenmoosstraße 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    E-Mail: ov-obereschach@villingen-schwenningen.de

    Fax: 07721/82-1837

    Telefon Festnetz: 07721/82-1831

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Pfaffenweiler (Ortsverwaltung Pfaffenweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1871

    Telefon Festnetz: 07721/82-1872

    Fax: 07721/82-1877

    E-Mail: ov-pfaffenweiler@villingen-schwenningen.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Rietheim (Ortsverwaltung Rietheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Höchtenstraße 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    E-Mail: ov-rietheim@villingen-schwenningen.de

    Fax: 07721/82-2077

    Telefon Festnetz: 07721/82-2076

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt, Abt. Bürgerservice (Bürgeramt, Abt. Bürgerservice )

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    78054 Villingen-Schwenningen

    Hausanschrift

    Rathausgasse 1

    78050 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 823333

    Fax: 07721 821487

    E-Mail: buergerservice@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Herzogenweiler (Ortsverwaltung Herzogenweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glaserstraße 4

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1890

    Fax: 07721/22197

    E-Mail: ov-herzogenweiler@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Weilersbach (Ortsverwaltung Weilersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterdorfstraße 1

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1841

    Fax: 07721/82-1847

    E-Mail: ov-weilersbach@villingen-schwenningen.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en