Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
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Hauptwohnung wechseln
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Vollmacht zur Wohnsitzummeldung
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Tannheim (Ortsverwaltung Tannheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 15:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Weigheim (Ortsverwaltung Weigheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 und 16:30 - 18:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Weilersbach (Ortsverwaltung Weilersbach)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Herzogenweiler (Ortsverwaltung Herzogenweiler)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (wochentags ab 19:00 Uhr nach Vereinbarung) Mo geschlossen Di 09:00 - 10:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 16:00 - 19:00 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Marbach (Ortsverwaltung Marbach)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Mühlhausen (Ortsverwaltung Mühlhausen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
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Internet
Ortsverwaltung Obereschach (Ortsverwaltung Obereschach)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Pfaffenweiler (Ortsverwaltung Pfaffenweiler)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Internet
Ortsverwaltung Rietheim (Ortsverwaltung Rietheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 11:30 Uhr Di 15:00 - 17:30 Uhr Mi 07:30 - 11:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr Fr 07:30 - 10:30 Uhr
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Bürgeramt, Abt. Bürgerservice (Bürgeramt, Abt. Bürgerservice )
Adresse
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Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.
Fristen
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.
In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg