Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienst

    Online Terminvergabe im Bürgercentrum

    ID: L100022_6001459-1262-null-null-165

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie: Die Online-Terminvergabe gilt nur für Anliegen im Bürgercentrum Pforzheim und nicht für Anliegen, die Sie in den Ortsverwaltungen erledigen möchten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Eutingen (Ortsverwaltung Eutingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 93

    75181 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39 1072

    Fax: +49 7231 39-1752

    E-Mail: ov-eutingen@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hohenwart (Ortsverwaltung Hohenwart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kastanienallee 5

    75181 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 16:00 - 19:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 391380

    Fax: +49 7231 39-1671

    E-Mail: ov-hohenwart@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Huchenfeld (Ortsverwaltung Huchenfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Huchenfelder Hauptstraße 129

    75181 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bite vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 391400

    Fax: +49 7231 39-1762

    E-Mail: ov-huchenfeld@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgercentrum (Bürgercentrum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Östliche Karl-Friedrich-Straße 2

    75175 Pforzheim

    Großempfängerpostfach

    75158 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39 1111

    Fax: +49 7231 39 2801

    E-Mail: buergercentrum@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Würm (Ortsverwaltung Würm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    75181 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter 07231 39-1322) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39-1320

    Fax: +49 7231 39-1669

    E-Mail: ov-wuerm@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Büchenbronn (Ortsverwaltung Büchenbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pforzheimer Straße 1

    75180 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 391150

    Fax: +49 7231 39-1666

    E-Mail: ov-buechenbronn@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en