Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Briegelacker (Bürgerbüro Briegelacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931803

    Fax: 07221931888

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Rathaus (Bürgerbüro Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jesuitenplatz -

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931130

    Fax: 07221931135

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ebersteinburg (Ortsverwaltung Ebersteinburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebersteinburger Straße 54

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.ebersteinburg@baden-baden.de

    Fax: 07221932512

    Telefon Festnetz: 07221932511

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Haueneberstein (Ortsverwaltung Haueneberstein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.haueneberstein@baden-baden.de

    Fax: 07221931255

    Telefon Festnetz: 07221 93 1250

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Neuweier (Verwaltungsstelle Neuweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mauerbergstraße 95

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221 93 1270

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Varnhalt (Verwaltungsstelle Varnhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchberg 6

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931276

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Sandweier (Ortsverwaltung Sandweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Iffezheimer Straße 5

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.sandweier@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931230

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en