Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen (Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 2

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldstelle) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgeramt) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791 751 258

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@schwaebischhall.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en