Altersrente für schwerbehinderte Menschen Zahlung

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

    Beschreibung

    Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

    Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).

    Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.

    Online-Dienste

    Ihr Rentenkonto online im Kundenportal

    ID: L100022_5249-1251-null-null-1

    Beschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. 

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    ID: L100022_5249-6019273-null-null-1

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    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. 

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    Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

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    Rentenbeginnrechner

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    Rentenbeginnrechner

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    Rentenbeginnrechner

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    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Offenburg (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Offenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/825-11919

    E-Mail: info@drv-bw.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/825-0

    E-Mail: info@drv-bw.de

    Internet

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

    Fax: +49 7854 969819

    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hanauerlandstraße 12

    77694 Hohnhurst

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 987240

    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Herrenstraße 1

    77694 Kork

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sozialwesen (Sozialwesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Blumenstraße 8

    77694 Kehl

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 882501

    Telefon Festnetz: +49 7851 882520

    Telefon Festnetz: +49 7851 882500

    Telefon Festnetz: +49 7851 882410

    Telefon Festnetz: +49 7851 882411

    Telefon Festnetz: +49 7851 882510

    Telefon Festnetz: +49 7851 882515

    Fax: +49 7851 882502

    E-Mail: integrationsmanagement@stadt-kehl.de

    E-Mail: psp-ortenaukreis@stadt-kehl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
    • bei Antragstellung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts.

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • bei Beginn der Rente schwerbehindert,
    • erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
    • haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

    Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB: 100).

    Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachweisen. Sie müssen ihn beim Versorgungsamt beantragen.

    Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:

    • Beitragszeiten,
    • Ersatzzeiten,
    • Anrechnungszeiten,
    • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,
    • Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.

    Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

    Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen - mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.

    Sonderfall „Vertrauensschutz“:

    Wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.

    Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

    Schriftlicher Rentenantrag:

    • Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
      • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.

    Rentenantrag per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
    • Füllen Sie das Formular zur Rente für schwerbehinderte Menschen aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.

    Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
    • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

    Hinweis: Ihr Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

    Fristen

    • Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
    • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

    Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen: zeitnah

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de