Altersrente für schwerbehinderte Menschen Zahlung

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

    Beschreibung

    Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

    Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).

    Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.

    Online-Dienste

    Ihr Rentenkonto online im Kundenportal

    ID: L100022_5249-1251-null-null-1

    Beschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. 

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    Rentenbeginnrechner

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    Rentenbeginnrechner

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    Rentenbeginnrechner

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    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Freiburg (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-v.-Stephan-Straße 3

    79100 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/20707-0

    E-Mail: regio.fr@drv-bw.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/825-0

    E-Mail: info@drv-bw.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Rente (Rente)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    79853 Lenzkirch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
    • bei Antragstellung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts.

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • bei Beginn der Rente schwerbehindert,
    • erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
    • haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

    Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB: 100).

    Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachweisen. Sie müssen ihn beim Versorgungsamt beantragen.

    Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:

    • Beitragszeiten,
    • Ersatzzeiten,
    • Anrechnungszeiten,
    • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,
    • Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.

    Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

    Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen - mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.

    Sonderfall „Vertrauensschutz“:

    Wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.

    Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

    Schriftlicher Rentenantrag:

    • Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
      • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.

    Rentenantrag per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
    • Füllen Sie das Formular zur Rente für schwerbehinderte Menschen aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.

    Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
    • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

    Hinweis: Ihr Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

    Fristen

    • Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
    • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

    Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen: zeitnah

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de