Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

    Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

    Beschreibung

    Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

    Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf.

    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.

    Bei Berechnung der Rente wird auch immer geprüft, ob eine zusätzliche - „fiktive“ - Zeit bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass vor allem bei Inanspruchnahme der Rente in jungen Jahren die Berechnung der Renten nur aus den eingezahlten Beiträgen zu einer geringen Rentenhöhe führen würde.

    Diese zusätzliche – „fiktive“ - Zeit wird Zurechnungszeit genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt hätten.

    Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

    Befristung der Rente

    • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert werden.
    • Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben

    Online-Dienste

    Ihr Rentenkonto online im Kundenportal

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    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. 

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

    Adresse

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

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    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

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    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

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    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

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    Sozialwesen (Sozialwesen)

    Adresse

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    Blumenstraße 8

    77694 Kehl

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 882501

    Telefon Festnetz: +49 7851 882520

    Telefon Festnetz: +49 7851 882500

    Telefon Festnetz: +49 7851 882410

    Telefon Festnetz: +49 7851 882411

    Telefon Festnetz: +49 7851 882510

    Telefon Festnetz: +49 7851 882515

    Fax: +49 7851 882502

    E-Mail: integrationsmanagement@stadt-kehl.de

    E-Mail: psp-ortenaukreis@stadt-kehl.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

    Fax: +49 7854 969819

    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

    Adresse

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    Hanauerlandstraße 12

    77694 Hohnhurst

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 987240

    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

    Adresse

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    Herrenstraße 1

    77694 Kork

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

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    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte

    Voraussetzungen

    Diese Rente können Personen erhalten, die

    • vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
    • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
    • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).

    Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z. B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter "erleichterten Bedingungen" bestehen. Wir empfehlen Ihnen sich ggf. bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Sechstes Buch

    • § 240 (SGB VI) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage

    Verfahrensablauf

    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

    Sie können Ihren Antrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

    Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger. Erkennt er Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

    Sie erhalten die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats für den nächsten Monat.

    Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

    Fristen

    • Antragstellung für befristete Renten:
      bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
    • Antragstellung für unbefristete Renten:
      bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung

    Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist individuell davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informieren Sie sich vor der Arbeitsaufnahme über die Hinzuverdienstgrenzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en