Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

    Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

    Beschreibung

    Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

    Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf.

    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.

    Bei Berechnung der Rente wird auch immer geprüft, ob eine zusätzliche - „fiktive“ - Zeit bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass vor allem bei Inanspruchnahme der Rente in jungen Jahren die Berechnung der Renten nur aus den eingezahlten Beiträgen zu einer geringen Rentenhöhe führen würde.

    Diese zusätzliche – „fiktive“ - Zeit wird Zurechnungszeit genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt hätten.

    Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

    Befristung der Rente:

    • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert werden.
    • Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben

    Online-Dienste

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    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. 

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    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/825-0

    E-Mail: info@drv-bw.de

    Internet

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    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Schwäbisch Hall (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791/97130-0

    E-Mail: regio.sha@drv-bw.de

    Internet

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    Stadt Krautheim (Stadt Krautheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgweg 5

    74238 Krautheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:30 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06294/98-0

    Fax: 06294/98-48

    E-Mail: stadt@krautheim.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte

    Voraussetzungen

    Diese Rente können Personen erhalten, die

    • vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
    • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
    • die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).

    Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit zum Beispiel aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter "erleichterten Bedingungen" bestehen. Wir empfehlen Ihnen sich gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Sechstes Buch

    • § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage

    Verfahrensablauf

    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

    Sie können Ihren Antrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

    Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger. Erkennt er Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

    Sie erhalten die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats für den nächsten Monat.

    Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

    Fristen

    • Antragstellung für befristete Renten:
      bis zum Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
    • Antragstellung für unbefristete Renten:
      bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung

    Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist individuell davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informieren Sie sich vor der Arbeitsaufnahme über die Hinzuverdienstgrenzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en