Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung

    Erwerbsminderungsrente beantragen

    Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen.

    Beschreibung

    Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen.

    Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.

    Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder

    • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
    • eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

    Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und Sie arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

    Auch als behinderter Mensch können Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

    Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.

    Bei jüngeren Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt.

    Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

    Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen.

    • Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Verdienen Sie mehr als EUR 6.300 brutto im Jahr, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt.
    • Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet. 

    Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in manchen Ausnahmen.

    Hinweis: Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721/825-0

    E-Mail: info@drv-bw.de

    Internet

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    Gemeinde Ostrach (Gemeinde Ostrach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 19

    88356 Ostrach

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 19

    88356 Ostrach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07585/300-0

    Fax: 07585/300-55

    E-Mail: info@ostrach.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
      • Aufrechnungsbescheinigungen
      • Nachweise über Ausbildungszeiten
      • Nachweise über Arbeitslosigkeit
      • Nachweise über Krankheitszeiten
    • Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
    • Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
    • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
    • Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
    • eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
    • Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Voraussetzungen

    • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
      • weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (volle Erwerbsminderung) oder
      • mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten (teilweise Erwerbsminderung)
      • Ausnahme: Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und arbeitslos sind, weil es keinen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt, können Sie unter Umständen ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
    • Sie können Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wieder verbessern durch
      • eine medizinische Rehabilitation oder
      • eine berufliche Rehabilitation, zum Beispiel Umschulungen oder Arbeitshilfen
    • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die reguläre Regelaltersrente beziehen können.
    • Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit)
    • Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
    • Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit.
    • Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
      • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
      • Ersatzzeiten,
      • Kindererziehungszeiten,
      • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten,
      • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
      • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.
      • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren auch vorzeitig erfüllen, zum Beispiel wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind). 

    Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung

    Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben, gibt es trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen: Sie müssen dann

    • die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen, beispielsweise 20 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und
    • ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erwerbsminderungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

    Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

    Schriftlicher Rentenantrag:

    • Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
      • per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
      • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
    • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
    • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
    • Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
    • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung. 

    Rentenantrag per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
    • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
    • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
    • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
    • Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
    • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung. 

    Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
    • Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
    • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
    • Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
    • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
    • Wenn Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
    • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

     

    Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

    Fristen

    Unbefristete Renten:

    • Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. 

    Befristete Renten:

    • Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
    • Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel etwa 4-5 Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de