Rente wegen Erwerbsminderung beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind.
Achtung: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus, weil im Schwerbehindertenrecht andere Grundsätze als im Rentenrecht maßgebend sind.
Die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie abhängig von Ihrem Leistungsvermögen
- als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
- als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Berechnet wird die Rente wegen Erwerbsminderung aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.
Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten.
Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Befristung der Rente
- Renten wegen Erwerbsminderung erhalten Sie in der Regel befristet. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Sie können beantragen, dass eine befristete Rente im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert wird.
- Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen Erwerbsminderung unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
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Telefon Festnetz: +49 7541 507 0
E-Mail: info@ailingen.de
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Telefon Festnetz: 0721/825-0
E-Mail: info@drv-bw.de
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erforderliche Unterlagen
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- ausgefüllte Antragsformulare
- gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen (z. B. Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte)
Voraussetzungen
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- Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
- Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.Das ist der Fall, wenn Sie
- krank sind oder eine Behinderung haben und
- auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Mindestanzahl Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wenn Sie mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Sie erfüllen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das bedeutet, Ihr Rentenkonto weist 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten auf.
Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z. B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, können Sie möglicherweise unter erleichterten Bedingungeneinen einen Rentenanspruch haben. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Erwerbsgeminderte Menschen können auch einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn sie
- bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren,
- seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind und
- die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. Auf diese Wartezeit werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) und Ersatzzeiten angerechnet, die nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegt wurden.
Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
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Die Rente müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Sie können Ihren Antrag auch beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07541-203-2150) sowie bei den Ortsverwaltungen Ailingen, Kluftern und Ettenkirch stellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben . Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Sie erhalten dort auch weiteren Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Erkennt die zuständige Stelle Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.
Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt.
Fristen
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- Antragstellung für befristete Renten:
bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung - Antragstellung für unbefristete Renten:
bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Bearbeitungsdauer
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In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg