Adoption eines ausländischen Kindes

    Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

    Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    WICHTIG: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

    Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_5943fe3a77bb555763d15767094bdb24b395db5bebd2ad2be68cb636225e54a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haiterbach (Stadt Haiterbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07456 9388-0

    Fax: 07456 9388-39

    E-Mail: info@haiterbach.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Voraussetzungen

    Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

    Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
    • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de