Adoption eines ausländischen KindesOnline erledigen

    Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

    Hinweise für Pfedelbach

    Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Beschreibung

    Hinweise für Pfedelbach

    Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    WICHTIG: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

    Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

    Online-Dienst

    Geburtsanzeige

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pfedelbach (Gemeinde Pfedelbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    74629 Pfedelbach

    Postfachadresse

    Postfach 10

    74627 Pfedelbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07941/6081-0

    Fax: 07941/6081-46

    E-Mail: gemeinde@pfedelbach.de

    De-Mail: gemeinde@pfedelbach.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pfedelbach

    • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pfedelbach

    Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

    Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pfedelbach

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pfedelbach

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Fristen

    Hinweise für Pfedelbach

    keine

    Kosten

    Hinweise für Pfedelbach

    • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 100,00
    • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Pfedelbach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de