Naturbestattung beauftragen
Hinweise für Pfedelbach
Beschreibung
Hinweise für Pfedelbach
Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.
Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.
Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.
Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern grds. nicht möglich.
Achtung: Da Naturbestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10
74627 Pfedelbach
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pfedelbach
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
- Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)
Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Daher gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pfedelbach
- § 32 Bestattungsart
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
- § 5 Urnenfriedhöfe
- § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
- § 24 Urnenbeschaffenheit
- § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen
Rechtsbehelf
Hinweise für Pfedelbach
Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Pfedelbach
Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.
Fristen
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Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.
Kosten
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Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg