Naturbestattung beauftragen
Hinweise für Plochingen
Beschreibung
Hinweise für Plochingen
Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.
Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.
Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.
Eine Namenstafel (kostenpflichtig) am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern grds. nicht möglich.
Achtung: Da Naturbestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Wichtiger Hinweis:
Das Bestattungsunternehmen informiert Sie über die unterschiedlichen Bestattungsarten, aus denen Sie wählen können.
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der PlochingenInfo, der Galerie und der Stadtbibliothek.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Anmeldezeit Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Do 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: standesamt@plochingen.de
Telefon Festnetz: 07153 7005 311
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Plochingen
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
- Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)
Voraussetzungen
Hinweise für Plochingen
Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Daher gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Plochingen
- § 32 Bestattungsart
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
- § 5 Urnenfriedhöfe
- § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
- § 24 Urnenbeschaffenheit
- § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen
Rechtsbehelf
Hinweise für Plochingen
Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Plochingen
Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.
Fristen
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Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.
Kosten
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Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Plochingen
Das Bestattungsunternehmen informiert Sie über die unterschiedlichen Bestattungsarten, aus denen Sie wählen können.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg