Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

    Kleinen Waffenschein beantragen

    Hinweise für Östringen

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Östringen

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:

    • eine Schreckschusswaffe,
    • eine Reizstoffwaffe oder
    • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung

    Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb

    • der eigenen Wohnung,
    • der eigenen Geschäftsräume,
    • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
    • einer Schießstätte.

    Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.

    Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.

    Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

    Hinweis für die Nutzung des Online-Antrags: Bitte geben Sie unter dem Punkt 5. "Ihr Anliegen" Ihre E-Mail-Adresse an. Hierdurch wird die Bearbeitung des Antrags erleichtert, da einfacher Rückfragen gestellt werden können. Vielen Dank!

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Karlsruhe (Landratsamt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kriegsstraße 100

    76133 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kundenanliegen können nach vorheriger Terminvereinbarung in den Dienststellen des Landratsamtes bearbeitet werden. Die Terminvergabe erfolgt direkt über den jeweiligen Zuständigkeitsbereich oder online über das Terminreservierungssystem über die Homepage www.landkreis-karlsruhe.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe) Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Behördenrufnummer 115) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 936-50

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-53199

    E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de

    Internet

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    Ordnungswesen - Waffenrecht (Ordnungswesen - Waffenrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kriegsstraße 100

    76133 Karlsruhe

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Östringen

    • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
    • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Östringen

    Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Zuverlässigkeit
    • persönliche Eignung
      Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie
      • geschäftsunfähig,
      • alkoholabhängig oder
      • psychisch krank sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Östringen

    Sie können gegen den Bescheid i.d.R. innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Behörde, die den Bescheid erstellt hat. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids. Den Widerspruch können Sie i.d.R. schriftlich erheben oder mündlich bei der Behörde vortragen. Sofern auch die Möglichkeit besteht, elektronisch Widerspruch zu erheben, erfahren Sie die Voraussetzungen hierfür ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Östringen

    Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.

    Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
    • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
    • Stellungnahme des Landeskriminalamts
    • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz

    Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein

    • amts- oder fachärztliches oder
    • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

    Fristen

    Hinweise für Östringen

    Etwaige Fristen werden von der Waffenrechtsbehörde mitgeteilt.

    Kosten

    Hinweise für Östringen

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Östringen

    Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet.

    Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass

    • diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder
    • andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de