Kleinen Waffenschein beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:
- eine Schreckschusswaffe,
- eine Reizstoffwaffe oder
- eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung
Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb
- der eigenen Wohnung,
- der eigenen Geschäftsräume,
- des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
- einer Schießstätte.
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051
Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113
E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
- möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Voraussetzungen
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Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie- geschäftsunfähig,
- alkoholabhängig oder
- psychisch krank sind.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 4 Waffengesetz (WaffG) (Voraussetzungen für eine Erlaubnis)
- § 5 Waffengesetz (WaffG) (Zuverlässigkeit)
- § 6 Waffengesetz (WaffG) (Persönliche Eignung)
- § 10 Waffengesetz (WaffG) (Erteilung von Erlaubnissen)
- § 36 Waffengesetz (WaffG) (Aufbewahren von Waffen und Munition)
- Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
- Stellungnahme des Landeskriminalamts
- Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz
Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein
- amts- oder fachärztliches oder
- ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Die dort festgelegte Gebühr für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins beträgt 56,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet.
Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass
- diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder
- andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg