Stiftungsverzeichnis Auskunft

    Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

    Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

    In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

    • Name und Anschrift
    • Sitz
    • Zweck
    • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
    • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
    • Anerkennungsbehörde

    Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

    Online-Dienst

    STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Tübingen

    ID: L100022_6000304-1155-2033-6015507-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
    Im Themenportal "Stiftungen" finden Sie Register. In denen sind die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet.

    Achtung: Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en