Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen

    Hinweise für Nehren

    Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Nehren

    Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

    Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

    • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
    • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
    • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
    • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
    • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
    • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

    Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.

    Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Bodenschutz- oder Altlastenkataster beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt und Gewerbe (Abteilung Umwelt und Gewerbe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: umwelt.gewerbe@kreis-tuebingen.de

    Telefon Festnetz: 07071 207 4102

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nehren

    Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nehren

    Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nehren

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nehren

    Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der für das Grundstück zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden stellen Formulare zur Verfügung.

    Bezeichnen Sie die verlangten Informationen möglichst eindeutig.

    Auskünfte können Eigentümerinnen und Eigentümer der fraglichen Grundstücke verlangen.
    Auch jede andere Person kann in der Regel Zugang zu Umweltinformationen beantragen.
    Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, prüft die zuständige Behörde.
    Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen beziehungsweise Ihre Berechtigung nachweisen können. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

    Die zuständige Stelle hilft Ihnen auf Antrag

    • bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
      • Mensch
      • Boden
      • Nutzpflanzen
      • Grundwasser
    • wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
    • fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.

    Fristen

    Hinweise für Nehren

    Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Nehren

    In der Regel ergeht die Auskunft gebührenfrei.

    Sollten Kosten anfallen, teilen wir Ihnen diese vorab mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nehren

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de