Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Bodenschutz- und Altlastenkataster - Auskunft und Einsicht beantragen

    Hinweise für Mannheim

    Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Mannheim

    Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

    Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

    • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
    • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, z. B. ehemalige Müllplätze
    • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
    • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
    • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
    • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

    Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.

    Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Bodenschutz- oder Altlastenkataster beantragen

    ID: L100022_5565143d9c402c12030cd95725e259693055fe111449264feb423388da1d6f89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Bodenschutzbehörde (Untere Bodenschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glücksteinallee 11

    68163 Mannheim

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mannheim

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mannheim

    Der Bekanntgabe der Informationen stehen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Mannheim

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mannheim

    Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Mannheim beantragen.

    Bezeichnen Sie die verlangten Informationen möglichst eindeutig.

    Auskünfte können Eigentümer und Eigentümerinnen der fraglichen Grundstücke beantragen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an bodenschutzbehoerde@mannheim.de oder benutzen Sie den Online-Antrag auf dieser Seite. Hinweis: Bei Nutzung des Online-Antrags, geben Sie bitte zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an, um eine leichte Kontaktaufnahme im Falle erforderlicher Rückfragen zu ermöglichen.

    Auch jede andere Person kann in der Regel Zugang zu Umweltinformationen beantragen.
    Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, prüft die zuständige Behörde.
    Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie die Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin einholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

    Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erhält nach Antragstellung eine schriftliche Auskunft zum Stand der Altlastenbearbeitung für das angegebene Grundstück bzw. für die angegebenen Grundstücke.

    Die zuständige Stelle hilft Ihnen auf Antrag

    • bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
      • Mensch
      • Boden
      • Nutzpflanzen
      • Grundwasser
    • wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
    • fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.

    Fristen

    Hinweise für Mannheim

    Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mannheim

    -

    Kosten

    Hinweise für Mannheim

    Der Gebührenschuldner bzw. die Gebührenschuldnerin erhält einen separaten Forderungsbescheid über die erhobenen Gebühren. Die Gebühren für die Auskunft werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim in ihrer gültigen Fassung berechnet.

    Sollten Sie nicht der Gebührenschuldner/ die Gebührenschuldnerin sein, teilen Sie uns dies bitte mit Nennung der Postanschrift des Gebührenschuldners mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mannheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de