Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen
Hinweise für Heubach
Beschreibung
Hinweise für Heubach
Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.
Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:
- Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
- Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
- Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
- Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht
Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.
Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.
Online-Dienst
Auskunft aus dem Bodenschutz- oder Altlastenkataster beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
IV/43 Wasserwirtschaft (IV/43 Wasserwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07961 567 3421
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heubach
Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.
Voraussetzungen
Hinweise für Heubach
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heubach
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Heubach
Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der für das Grundstück zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden stellen Formulare zur Verfügung.
Bezeichnen Sie die verlangten Informationen möglichst eindeutig.
Auskünfte können Eigentümerinnen und Eigentümer der fraglichen Grundstücke verlangen.
Auch jede andere Person kann in der Regel Zugang zu Umweltinformationen beantragen.
Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, prüft die zuständige Behörde.
Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen beziehungsweise Ihre Berechtigung nachweisen können. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen auf Antrag
- bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
- Mensch
- Boden
- Nutzpflanzen
- Grundwasser
- wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
- fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
Fristen
Hinweise für Heubach
Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.
Kosten
Hinweise für Heubach
Die Erteilung von mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften ist gebührenfrei.
Für weitere Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (ab 30 Minuten) wird eine Gebühr von 63 €/Std. erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heubach
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg