Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen
Hinweise für Nattheim
Beschreibung
Hinweise für Nattheim
Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.
Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:
- Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
- Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
- Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
- Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht
Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.
Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.
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Ansprechpartner
Wasser, Boden, Altlasten (Technik) (Wasser, Boden, Altlasten (Technik))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nattheim
Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.
Voraussetzungen
Hinweise für Nattheim
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Nattheim
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Nattheim
Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der für das Grundstück zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden stellen Formulare zur Verfügung.
Bezeichnen Sie die verlangten Informationen möglichst eindeutig.
Auskünfte können Eigentümerinnen und Eigentümer der fraglichen Grundstücke verlangen.
Auch jede andere Person kann in der Regel Zugang zu Umweltinformationen beantragen.
Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, prüft die zuständige Behörde.
Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers einholen beziehungsweise Ihre Berechtigung nachweisen können. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen auf Antrag
- bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
- Mensch
- Boden
- Nutzpflanzen
- Grundwasser
- wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
- fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
Fristen
Hinweise für Nattheim
Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.
Kosten
Hinweise für Nattheim
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nattheim
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg