Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Zuzug nach Ulm - Wohnsitz anmelden

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie in die Stadt Ulm ziehen, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ulm Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie in die Stadt Ulm ziehen, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ulm Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Tipps:

    • Die Mitarbeiterinnen der städtischen Bürgerdienste bieten Ihnen in der Olgastraße 66 Informationen, Service und Dienstleistungen "rund um den Umzug" an. Für die Anmeldung besteht für Sie die Möglichkeit für vorab online einen Termin zu vereinbaren.

    • Weitere Informationen zum Thema Umzug finden Sie hier: Lebenssituation Umzug

    Online-Dienste

    Elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100022_6022425-6000939-2079-6017627-347

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-6000939-2079-6016782-347

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    Wohnung anmelden

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • Formular a) oder Online-Antrag (Wohnungsgeberbescheinigung) muss ausgefüllt und unterschrieben sein, eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
    • Formular b) oder Online-Antrag muss ausgefüllt werden.

    Für JEDEN, auch für die antragsstellende Person: eingescannter Personalausweis oder Reisepass (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder) und aktuelle Meldebescheinigung.

    Bitte beachten Sie weiterhin:

    Eine Anmeldung online ist nur möglich, wenn sie bereits einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen HAUPTWOHNSITZ anmelden. Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden.

    Ziehen sie aus dem Ausland zu, vereinbaren sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer +49 731 161 3322.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Sie ziehen um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Bundesmeldegesetz:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    .

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Eine formlose E-Mail oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular reicht nicht aus.

    Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

    Minderjährige Kinder, die bisher mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gelebt haben und nun nach einer Trennung der Eltern von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet werden,

    • sind bis zum 15. Lebensjahr von demjenigen anzumelden, in dessen Wohnung die Kinder ziehen werden. Es muss jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen.
    • sind ab dem 16. Lebensjahr selbst meldepflichtig. Werden sie mit umgemeldet und sind nicht persönlich anwesend, muss eine formlose Einverständniserklärung des Minderjährigen mit seiner Unterschrift vorliegen.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

    Diese Leistung betrifft auch: Anmeldung von Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en