Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz anmelden

    Hinweise für Konstanz

    Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Derzeit wird in Baden-Württemberg der Online-Service zur elektronischen Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt. Sie können Ihren neuen Hauptwohnsitz in Konstanz auch online anmelden.

    Als Hauptwohnung gilt:

    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
    • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

    Online-Dienst

    Elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100022_6022443-6001987-null-null-293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großherzog-Friedrich-Straße 10

    78465 Konstanz

    Kontakt

    E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de

    Telefon Festnetz: +49 7531 9423790

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    78465 Konstanz

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 0

    Fax: +49 7531 900-2378

    E-Mail: buergerbuero@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Romer-Straße 4

    78465 Konstanz

    Kontakt

    E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de

    Telefon Festnetz: +49 7533 936813

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers

    Bei Zuzügen aus dem Ausland sind zusätzlich folgende Urkunden im Original erforderlich:

    • Urkunden zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunden der Kinder

    Sollten die Urkunden nicht in Deutsch oder International (in Englisch) verfasst sein, ist eine entsprechende Übersetzung mitzubringen. Die Unterlagen sind unabhängig davon vorzulegen, ob die Personen mit zuziehen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Umzug

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en