Wohnsitz anmelden
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird in Baden-Württemberg der Online-Service zur elektronischen Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt. Sie können Ihren neuen Hauptwohnsitz in Konstanz auch online anmelden.
Als Hauptwohnung gilt:
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7531 9423790
Internet
Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (sonstige Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Dingelsdorf@konstanz.de
Telefon Festnetz: +4975335295
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Besuche im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (siehe Hinweise unter Sonstiges). Das Bürgerbüro ist am Schmotzigen Donnerstag, 27. Februar 2025, ganztägig geschlossen. Am Rosenmontag, 03. März 2025, hat das Bürgerbüro bis 11:30 Uhr geöffnet.) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7533 936813
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Bei Zuzügen aus dem Ausland sind zusätzlich folgende Urkunden im Original erforderlich:
- Urkunden zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunden der Kinder
Sollten die Urkunden nicht in Deutsch oder International (in Englisch) verfasst sein, ist eine entsprechende Übersetzung mitzubringen. Die Unterlagen sind unabhängig davon vorzulegen, ob die Personen mit zuziehen.
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Umzug
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Hinweise für Konstanz
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Fristen
Hinweise für Konstanz
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Bearbeitungsdauer
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Kosten
Hinweise für Konstanz
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg