Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Hinweise für Weinheim
Beschreibung
Hinweise für Weinheim
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.
Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:
Als Hauptwohnung gilt:
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.
Online-Dienste
Online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Oberflockenbach (Verwaltungsstelle Oberflockenbach)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Einen Termin können Sie telefonisch unter der Rufnummer 06201/22427 oder 82812 oder per E-Mail über oberflockenbach@weinheim.de vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Verwaltungsstelle Rippenweier (Verwaltungsstelle Rippenweier)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 06201 82-820) Mo 14:30 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Verwaltungsstelle Ritschweier (Verwaltungsstelle Ritschweier)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Sprechzeiten Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: ritschweier@weinheim.de
Telefon Festnetz: 06201 / 5 25 43
Internet
Verwaltungsstelle Sulzbach (Verwaltungsstelle Sulzbach)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Wir bitten um vorherige Terminabsprache!) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr geschlossen Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Verwaltungsstelle Lützelsachsen (Verwaltungsstelle Lützelsachsen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 09:00 - 11:00 Uhr Di 09:00 - 11:00 Uhr Mi 09:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Verwaltungsstelle Hohensachsen (Verwaltungsstelle Hohensachsen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2) Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro-Weststadt (Bürgerbüro-Weststadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weinheim
- Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
- Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
Voraussetzungen
Hinweise für Weinheim
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weinheim
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 23a Elektronische Anmeldung
- § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)
- § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Hinweise für Weinheim
Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Weinheim
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Weinheim
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Weinheim
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Kosten
Hinweise für Weinheim
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weinheim
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Sofern Ihre Gemeinde bereits an den Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen ist, kann die Anmeldung sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere, meldet eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg