Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

    Hinweise für Weinheim

    Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Weinheim

    Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.

    Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:

    Als Hauptwohnung gilt:

    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
    • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_5fd008855adc7acab341291d190b12930c706b76cfee9679fb32e5c243bd798d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_9205f1028a52a6399351484766cb646744f310d2c938abc12e8117db4c4c8fdc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Oberflockenbach (Verwaltungsstelle Oberflockenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinklingener Straße 4

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Einen Termin können Sie telefonisch unter der Rufnummer 06201/22427 oder 82812 oder per E-Mail über oberflockenbach@weinheim.de vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182812

    Fax: 0620182816

    E-Mail: oberflockenbach@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Rippenweier (Verwaltungsstelle Rippenweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhenweg 3

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 06201 82-820) Mo 14:30 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182820

    Fax: 0620182821

    E-Mail: rippenweier@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Ritschweier (Verwaltungsstelle Ritschweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohensachsener Str. 5

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ritschweier@weinheim.de

    Telefon Festnetz: 06201 / 5 25 43

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Sulzbach (Verwaltungsstelle Sulzbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördl. Bergstraße 37

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wir bitten um vorherige Terminabsprache!) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr geschlossen Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: sulzbach@weinheim.de

    Fax: 06201 / 47 07 96

    Telefon Festnetz: 06201 / 7 19 55

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Lützelsachsen (Verwaltungsstelle Lützelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommergasse 65

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 09:00 - 11:00 Uhr Di 09:00 - 11:00 Uhr Mi 09:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182810

    Fax: 06201 / 82811

    E-Mail: luetzelsachsen@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hohensachsen (Verwaltungsstelle Hohensachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenstraße 27

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: hohensachsen@weinheim.de

    Fax: 06201 / 59 28 25

    Telefon Festnetz: 06201 / 59 28 23

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim

    Hausanschrift

    Dürrestraße 2

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2) Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 / 82 - 555

    Fax: 06201 / 82 - 565

    E-Mail: buergerbuero@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro-Weststadt (Bürgerbüro-Weststadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 1

    69469 Weinheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weinheim

    • Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
      • Personalausweis und / oder Reisepass
      • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
    • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

    Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Weinheim

    Bundesmeldegesetz:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 23a Elektronische Anmeldung
    • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

    • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weinheim

    Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weinheim

    Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

    • Sie rufen den Online-Dienst auf.
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
    • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Weinheim

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weinheim

    Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

    Kosten

    Hinweise für Weinheim

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weinheim

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

     

    Sofern Ihre Gemeinde bereits an den Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen ist, kann die Anmeldung sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere, meldet eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en