Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz anmelden

    Hinweise für Ehningen

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ehningen

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Online-Dienst

    Verweis zur Wohnungsgeber Bescheinigung

    ID: L100022_6016083-6017065-null-null-585

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Hausanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7034 121 0

    E-Mail: gemeinde@ehningen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ehningen

    Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers

    Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ehningen

    Sie ziehen um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ehningen

    Bundesmeldegesetz:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ehningen

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ehningen

    Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Sie bekommen anschließend vor Ort eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Zudem werden Ihre Ausweisdokumente mit der neuen Adresse abgeändert.

    Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Um Ihr Familienangehörigen mit anmelden zu können, müssen Sie alle Ausweisdokumente der Betroffenen zur Meldebehörde mitbringen.

    Bitte bringen Sie zu Ihrer Anmeldung die Wohnungsgeberbestätigung unterschrieben von dem Eigentümer der Wohnung mit.

    Fristen

    Hinweise für Ehningen

    innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

    Bearbeitungsdauer

    Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

    Kosten

    Hinweise für Ehningen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ehningen

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en