Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Hinweise für Elzach
Beschreibung
Hinweise für Elzach
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
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Ansprechpartner
Meldewesen (Meldewesen)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: erika.gaessler@elzach.de
Telefon Festnetz: 0768280473
Telefon Festnetz: 0768280423
E-Mail: petra.weber@elzach.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
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Alters- oder Ehejubiläum
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Elzach
- § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Meldeverordnung Baden-Württemberg
- § 9 Datenübermittlungen
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
Rechtsbehelf
Hinweise für Elzach
Leistungsklage
Verfahrensablauf
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Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
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Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Elzach
In der Regel 1 bis 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Elzach
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg