Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Melderegister - Übermittlungssperre (Sperrvermerke) bei Alters- und Ehejubiläen, an Parteien und Wählergruppen und weitere beantragen

    Hinweise für Ladenburg

    Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ladenburg

    Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

    Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

    Weitere Sperrvermerke können erteilt werden für:

    • Parteien und Wählergruppen
    • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zum 17. Lebensjahr)
    • Adressbücher und ähnliche Nachschlagewerke
    • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

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    Postfach 1128

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 70160

    Fax: 06203 70250

    E-Mail: buergerbuero@ladenburg.de

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    Hinweise für Ladenburg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ladenburg

    Sie möchten der Übermittlung Ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ladenburg

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladenburg

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Sie können Ihren Widerspruch vor Ort, schriftlich oder elektronisch einlegen. Hierfür steht ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Ladenburg

    Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

    Ihr Widerspruch ist rechtzeitig einzureichen, beispielsweise in der Regel einen Monat vor dem jeweiligen Alters- oder Ehejubiläum oder sechs Monate vor einer Wahl.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ladenburg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ladenburg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de