Melderegister - Übermittlungssperre (Sperrvermerke) bei Alters- und Ehejubiläen, an Parteien und Wählergruppen und weitere beantragen
Hinweise für Ladenburg
Beschreibung
Hinweise für Ladenburg
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Weitere Sperrvermerke können erteilt werden für:
- Parteien und Wählergruppen
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zum 17. Lebensjahr)
- Adressbücher und ähnliche Nachschlagewerke
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
68520 Ladenburg
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ladenburg
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
Hinweise für Ladenburg
Sie möchten der Übermittlung Ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Leistungsklage
Verfahrensablauf
Hinweise für Ladenburg
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Sie können Ihren Widerspruch vor Ort, schriftlich oder elektronisch einlegen. Hierfür steht ein Formular zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Ladenburg
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Ihr Widerspruch ist rechtzeitig einzureichen, beispielsweise in der Regel einen Monat vor dem jeweiligen Alters- oder Ehejubiläum oder sechs Monate vor einer Wahl.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Ladenburg
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ladenburg
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg