Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Hinweise für Pfedelbach
Beschreibung
Hinweise für Pfedelbach
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pfedelbach
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
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Alters- oder Ehejubiläum
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pfedelbach
- § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Meldeverordnung Baden-Württemberg
- § 9 Datenübermittlungen
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
Rechtsbehelf
Hinweise für Pfedelbach
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Hinweise für Pfedelbach
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Pfedelbach
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pfedelbach
In der Regel 1 bis 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Pfedelbach
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg