Versammlung Bestätigung

    Versammlung anmelden

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Die Behörde kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.

    Jede Versammlung muss eine Versammlungsleiterin oder einen Versammlungsleiter haben. Üblicherweise ist das die oder der Vorsitzende des Veranstalters. Sie können aber auch eine andere Person mit der Leitung beauftragen. Diese muss nicht volljährig sein.

    Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, kann die Versammlungsleitung während der Versammlung Ordnerinnen oder Ordner einsetzen.

    Für folgende Veranstaltungen gibt es keine Anmeldepflicht:

    • Versammlungen in geschlossenen Räumen
    • Spontanversammlungen
    • die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.

    Online-Dienste

    Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7/1

    88400 Biberach an der Riß

    Lieferanschrift

    Marktplatz 7/1

    88396 Biberach an der Riß

    Postfachadresse

    Postfach 17 57

    88396 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07351 51-0

    Fax: 07351 51-492

    E-Mail: info@biberach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ordnungsamt ( Ordnungsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1662

    88396 Biberach an der Riß

    Hausanschrift

    Rollinstraße 9

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6228

    Fax: +49 7351 525 228

    E-Mail: ann-kathrin.betz@biberach.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortspolizeibehörde (Ortspolizeibehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 29

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 887

    Fax: +49 7351 51 548

    E-Mail: ordnungsamt@biberach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Die formlose Anmeldung muss vor allem folgende Angaben enthalten:

    • Name des Veranstalters
    • Name und Anschrift der verantwortlichen Leiterin oder des verantwortlicher Leiters
    • Tag, Zeit, Ort der Versammlung und bei einem Aufzug (das heißt sich fortbewegende Versammlung) zusätzlich: Angaben über den Marschweg
    • Thema
    • beabsichtigte Verwendung von Ordnerinnen und Ordnern

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Eine Anmeldepflicht besteht, wenn

    • zwei oder mehr Personen in Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zur gemeinsamen Meinungsbildung und/oder -äußerung zusammenkommen sollen,
    • die Versammlung öffentlich ist und
    • sie unter freiem Himmel stattfinden soll. Dabei ist ohne Bedeutung, ob sie an einem festen Ort oder in Form eines Aufzugs (das heißt sich fortbewegende Versammlung) von Ort A nach Ort B stattfindet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Je nach Lage des konkreten Einzelfalls, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe Widerspruch, Klage oder Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zur Verfügung.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie können die Versammlung formlos bei der zuständigen Stelle anmelden, in deren Bezirk sie stattfinden soll.

    Sie können auch die bei der zuständigen Stelle erhältlichen Anmeldeformulare verwenden. Diese stehen Ihnen je nach Angebot auch im Internet zur Verfügung.

    Reichen Sie mit der Anmeldung die erforderlichen Unterlagen mit ein.

    Nach der Anmeldung der Versammlung erhalten Sie von der zuständigen Stelle in der Regel eine Anmeldebestätigung. Diese kann mit Auflagen verbunden sein.

    Fristen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie müssen die Versammlung 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anmelden.
    Verwechseln Sie das nicht mit dem Versammlungsbeginn.
    Die öffentliche Bekanntgabe kann zum Beispiel durch Plakate, Handzettel, Zeitungsanzeigen und Postwurfsendungen erfolgen.

    Bei so genannten Eilversammlungen gilt je nach Einzelfall eine verkürzte Frist.
    Sobald der Entschluss für eine Eilversammlung feststeht, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Stelle anmelden.
    Spontanversammlungen müssen Sie nicht vorher anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Biberach an der Riß

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Für Versammlungen in geschlossenen Räumen wie auch für Versammlungen unter freiem Himmel gilt ein generelles Uniformierungsverbot.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de