Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

    Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzliche Vertreter
    • Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners und
    • Sterbetag und -ort

    Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf persönlichen Antrag (vor Ort) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).

    Sie können natürlich auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten.

    Online-Dienste

    Online-Auskunft aus dem Melderegister

    ID: L100022_3151-2208-1977-6031365-3

    Beschreibung

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    Sprache

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    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-2208-1977-6031365-3

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/94739-0

    Fax: 07665/94739-19

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/88871-0

    Fax: 0761/88871-20

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 1570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    St. Georgen (St. Georgen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenstraße 9

    79111 Freiburg

    Internet

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    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/61108-0

    Fax: 0761/61108-99

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Freiburg - Grundservice (Freiburg - Grundservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: bs-grundservice@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 761/696898-0

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/4036351

    Fax: 07664/4036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis des berechtigten Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Hinweis: Eine Auskunft kann nur über Personen die in Freiburg wohnen oder gewohnt haben erteilt werden. Auch wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, ist die Gebühr fällig.

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

    Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag wie folgt stellen:

    • persönlich: Die Behörde erteilt Ihnen vor Ort die Auskunft
    • schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit
    • online: Siehe "Onlineantrag und Formulare". Sie erhalten die Auskunftsdaten per Post.

    Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel zwei bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • für Selbstauskünfte: keine (in den meisten Fällen)
    • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: 17,00 € (auch für Negativauskünfte)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en