Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

    Hinweise für Heidelberg

    Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

    Beschreibung

    Hinweise für Heidelberg

    Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

    • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
    • frühere Namen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
    • Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
    • Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

    Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).

    Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

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    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Schwetzinger Str. 20

    69124 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13860

    Fax: 06221 58-4613860

    E-Mail: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

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    69045 Heidelberg

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    Kleingemünder Str. 18

    69118 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13840

    Fax: 06221 58-4613840

    E-Mail: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Bergheimer Str. 69

    69115 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-47980

    Fax: 06221 58-49150

    E-Mail: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)

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    Rahmengasse 21

    69120 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13830

    Fax: 06221 58-4613830

    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

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    Am Markt 21

    69123 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13870

    Fax: 06221 58-4613870

    E-Mail: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

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    Seckenheimer Gässchen 1

    69126 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

    Fax: 06221 58-4613880

    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Mannheimer Str. 259

    69123 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58 13890

    Fax: 06221 58-4613890

    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    69117 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

    Fax: 06221 58-4613810

    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

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    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13820

    Fax: 06221 58-4613820

    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidelberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis des berechtigten Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidelberg

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.

    Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.

    Weiter benötigt die Meldebehörde Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heidelberg

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heidelberg

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidelberg

    Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

    Sie können den Antrag

    • mündlich in der Behörde stellen,
    • mit der Post oder per E-Mail übermitteln oder
    • je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.

    Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

    Fristen

    Hinweise für Heidelberg

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heidelberg

    In der Regel zwei bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Heidelberg

    • für Selbstauskünfte: keine
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: 13 Euro
      Bitte begleichen Sie die Gebühr per Vorkasse ( IBAN DE14672500200000024007, Verwendungszweck „Meldeauskunft“) und fügen Sie einen Zahlungsbeleg der Anfrage als elektronische Anlage bei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heidelberg

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en