Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

    Hinweise für Weinsberg

    Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

    Beschreibung

    Hinweise für Weinsberg

    Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

    • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
    • frühere Namen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
    • Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
    • Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

    Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).

    Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_865268664cbe9f3fab6730cd2e3b21ff777e1ac969dfca8c52680f0c5696967a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_dd2444302c2192e2faa82ba63311724c78cdeb9ab305606cd693619bc9c5d117

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Weinsberg (Stadt Weinsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    74189 Weinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07134/512-0

    Fax: 07134/512-199

    E-Mail: stadt@weinsberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    74189 Weinsberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um unsere Kunden besser bedienen zu können, bitten wir ab sofort wieder das Terminsystem im Bürgerbüro zu nutzen. Dadurch können Wartezeiten vermieden werden und man hat in der Regel alle notwendigen Unterlagen dabei. Deshalb ist es ab sofort zwingend erforderlich für das Bürgerbüro einen Termin online, über die städtische Homepage oder telefonisch (07134 512-300) zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7134 512300

    E-Mail: buergerbuero@weinsberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weinsberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis des berechtigten Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weinsberg

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.

    Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.

    Weiter benötigt die Meldebehörde Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Weinsberg

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weinsberg

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weinsberg

    Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

    Sie können den Antrag

    • mündlich in der Behörde stellen,
    • mit der Post oder per E-Mail übermitteln oder
    • je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.

    Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

    Fristen

    Hinweise für Weinsberg

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weinsberg

    In der Regel zwei bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Weinsberg

    • für Selbstauskünfte: keine
    • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Weinsberg vom 22.03.2022

    Aktuelle Gebühr für eine erweiterte Auskunft: 15,50 €/Fall

    Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise einen Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie meistens eine Einzugsermächtigung erteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weinsberg

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en