Melderegister - erweiterte Auskunft beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
- Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- frühere Namen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
- Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
- Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)
Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).
Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Online-Dienste
Einfache Melderegisterauskunft für Firmen, Kanzleien und Behörden
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- Personalausweis oder Reisepass bzw. eine Kopie davon (bei schriftlicher oder elektronischer Beantragung)
- Nachweis des berechtigten Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.
Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.
Weiter benötigt die Meldebehörde Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.
Sie können den Antrag
- mündlich in der Behörde stellen,
- mit der Post oder per E-Mail übermitteln oder
- elektronisch über das Serviceportal stellen.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei bis acht Wochen.
Kosten
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- für eine erweiterte Melderegisterauskunft: 14 Euro
- wenn besondere Ermittlungen oder Anschreiben notwendig sind: 14 Euro je angefangene Viertelstunde
Hinweis: Bei einer schriftlich oder elektronisch beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen.
Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, überweisen Sie die Gebühr bitte im Voraus auf das Konto IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59 bei der Kreissparkasse Heilbronn, BIC HEISDE66XXX, unter Angabe des Verwendungszwecks "EMA". Bitte fügen Sie dem elektronischen Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg