Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Hinweise für Herrischried
Beschreibung
Hinweise für Herrischried
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
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Ansprechpartner
Stadt Bad Säckingen (Stadt Bad Säckingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Waffenbehörde (Waffenbehörde)
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herrischried
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
- Lichtbild
Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Kosten
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Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Gebührensatzung der Stadt Bad Säckingen. Für die Beantragung eines europäischen Feuerwaffenpasses wird eine Gebühr in Höhe von 72,00 € (lfd. Nr. 23.9.1) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg