Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Wollen Sie auf Reisen in und durch

    • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
    • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

    Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

    Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

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    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

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    Online beantragen - Europäischer Feuerwaffenpass

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    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Erstausstellung 94,00 €
    • Verlängerung 39,00 €
    • Eintragung von Waffen/ Sonstige Änderungen 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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