Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Wollen Sie auf Reisen in und durch

    • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
    • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

    Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

    Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Enzkreis (Landratsamt Enzkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zähringerallee 3

    75177 Pforzheim

    Postfachadresse

    Postfach 10 10 80

    75110 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07231 308-0

    Fax: 07231 308-9417

    E-Mail: landratsamt@enzkreis.de

    Internet

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    Waffenrecht (Waffenrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerrennerstraße 25

    75172 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 3089349

    Fax: +497231 3089650

    E-Mail: kreispolizeibehoerde@enzkreis.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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