Europäischer Feuerwaffenpass AusstellungOnline erledigen

    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Hinweise für Abtsgmünd

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Abtsgmünd

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Wollen Sie auf Reisen in und durch

    • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
    • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

    Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

    Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

    ID: L100022_6020579-6012423-1626-6038081-1212

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    Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Lieferanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503-0

    Fax: 07361 503-477

    E-Mail: info@ostalbkreis.de

    De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de

    Internet

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    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Hausanschrift

    Oberbettringer Straße 166

    73525 Schwäbisch Gmünd

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1249

    Fax: 07361 503 581249

    E-Mail: waffenrecht@ostalbkreis.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Abtsgmünd

    • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    Hinweise für Abtsgmünd

    Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Abtsgmünd

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Abtsgmünd

    Ausstellung 55 €

    Verlängerung 38 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Abtsgmünd

    Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de