Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Wollen Sie auf Reisen in und durch

    • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
    • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

    Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

    Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

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    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

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    Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 53

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113

    E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Die dort festgelegte Gebühr für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt 45,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de