Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

    Hinweise für Sersheim

    Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sersheim

    Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen.

    Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    71665 Vaihingen an der Enz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042 18 0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sersheim

    • weitere Bauvorlagen (Ausnahmen hiervon sind möglich):
      • Lageplan: zeichnerischer und schriftlicher Teil
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung
      • wenn erforderlich: ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

    Hinweis: Die Unterlagen sind digital einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sersheim

    • Es handelt sich um eine Werbeanlage, deren Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter ist und die nicht nur vorübergehend angebracht werden oder sich im Außenbereich befindet.
    • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Weitere Anforderungen können sich ergeben aus Regelungen

    • des Bauplanungsrechts,
    • des Verkehrsrechts,
    • des Naturschutzrechts
    • des Denkmalrechts

    Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen

    • im Innenbereich bis 1 Quadratmeter Ansichtsfläche,
    • in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten. Höhe: bis zu 10 Meter über der Geländeoberfläche an der Stätte der Leistung. Stätte der Leistung ist der Ort, an dem der Gegenstand, für den geworben wird, hergestellt (Produktionsstätte), angeboten (Verkaufsstätte, Gasthaus), gelagert, verwaltet oder an dem für ihn ein Dienst geleistet wird.
    • im Innenbereich, wenn sie an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,
    • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen, die während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden,
    • in Form von Anschlägen,
    • an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,
    • wie Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen.

    Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sersheim

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sersheim

    Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Baugenehmigung (Formular) mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus. Bei manchen Gemeinden steht es auch zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Sersheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sersheim

    abhängig von Ihrem Einzelfall und der Anzahl beteiligter Stellen

    Kosten

    Hinweise für Sersheim

    nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sersheim

    Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en