Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

     

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

     

    I. Wann wird für eine Werbeanlage eine Baugenehmigung benötigt?

    Werbeanlagen sind örtlich gebundene Einrichtungen. Sie dienen der Ankündigung oder Anpreisung oder weisen auf Gewerbe oder Beruf hin. Außerdem sind sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar. Zu den Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung oder Schaukästen. Auch für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln oder Flächen gehören dazu.

    Ob eine Werbeanlage genehmigungspflichtig ist oder ohne Verfahren errichtet werden darf, hängt von der Größe der Werbeanlage und ihrer Lage im Stadtgebiet ab. In Ludwigsburg sind folgende vier Fallkonstruktionen möglich:

    • A. Genehmigungspflichtige Werbeanlage
    • B. Verfahrensfreie Werbeanlage
    • C. Genehmigungspflichtige Werbeanlage im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt
    • D. Verfahrensfreie Werbeanlage im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt

    A. Genehmigungspflichtige Werbeanlage außerhalb des Geltungsbereichs der Werbesatzung Innenstadt

    Genehmigungspflichtig sind alle Werbeanlagen, die in der Ansicht größer als einen Quadratmeter sind und dauerhaft angebracht werden. Darüber hinaus bedürfen Werbeanlagen im Außenbereich grundsätzlich der baurechtlichen Genehmigung.

    B. Verfahrensfreie Werbeanlage außerhalb des Geltungsbereichs der Werbesatzung Innenstadt

    Keiner Genehmigung bedürfen verfahrensfreie Werbeanlagen. Dazu zählen

    • Werbeanlagen mit einer Größe bis zu einem Quadratmeter
    • Vorübergehend angebrachte Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, unmittelbar an der Veranstaltungsstätte im Stadtgebiet
    • Baustellenbeschilderungen
    • Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen

    Auch genehmigungsfreie Werbeanlagen müssen den öffentlichrechtlichen Vorschriften (Bauplanungsrecht, Verkehrsrecht, Denkmalrecht etc.) entsprechen.

    C. Genehmigungspflichtige Werbeanlage im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt

    Im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt gelten gesonderte Gestaltungsvorgaben, die in erster Linie dem Schutz des barocken Stadtbilds und der Wahrung der Stadthistorie dienen. Hier bedürfen Werbeanlagen, die in der Ansicht größer als 0,3 Quadratmeter sind, der baurechtlichen Genehmigung.

    Temporäre Werbeanlagen zugunsten von außerordentlichen Sonderaktionen (Bsp. 50-jähriges Firmenjubiläum) müssen angemeldet werden und können befristet auf maximal 4 Wochen genehmigt werden.

    D. Verfahrensfreie Werbeanlage im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt

    Im Bereich der Werbesatzung Innenstadt sind Werbeanlagen mit einer Ansichtsgröße von unter 0,3 Quadratmetern (Bsp. DinA2) verfahrensfrei. Auch genehmigungsfreie Werbeanlagen im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Bauplanungsrecht, Verkehrsrecht, Denkmalrecht etc.) und den Gestaltungsvorgaben der Werbesatzung entsprechen. 

    Online-Dienste

    Digitaler Bauantrag

    ID: L100022_6023815-2043-2419-6016496-341

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Digitaler Bauantrag

    ID: L100022_6023815-2043-2419-6017559-341

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 11

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9100

    Fax: 07141 9102737

    E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Bauen (Bürgerbüro Bauen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 5

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2255

    Fax: 07141 910-2141

    E-Mail: buergerbuerobauen@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Antrag auf Baugenehmigung
    • weitere Bauvorlagen (Ausnahmen hiervon sind möglich):
      • Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung
      • soweit erforderlich, ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

    Welche Bestandteile gehören in die Bauvorlagen?

    Die Bauvorlagen zu einer genehmigungspflichtigen Werbeanlage setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

    A. Antrag auf Baugenehmigung
    Der Antrag auf Baugenehmigung ist vom Bauherrn zu unterzeichnen. Alternativ vom Planverfasser mit entsprechender Vollmacht durch den Bauherrn.

    B. Lageplan im Maßstab 1:500
    Der Lageplan muss beinhalten:

    • die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Flurstücknummer)
    • die katastermäßigen Grundstücksgrenzen
    • den Ort der Errichtung / Anbringung der Werbeanlage (Eintragung mit Rotstift)
    • die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen
    • die Abstände der Werbeanlage zu den öffentlichen Verkehrsflächen

    C. Bauzeichnungen im Maßstab 1:50 oder vermasste Fotoansichten
    Die Bauzeichnungen müssen beinhalten:

    • die Darstellung der Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie errichtet werden soll
    • die farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der Werbeanlage
    • die Maße der Werbeanlage
    • Abstand zwischen Gehwegoberkante und Unterkante der Werbeanlage

    D. Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung muss enthalten:

    • soweit nicht in den Bauzeichnungen aufgenommen, Art, Größe und Farben der Werbeanlage
    • die Baukosten / der Herstellerpreis der Werbeanlage
    • für jede Werbeanlage ist eine separate Baubeschreibung erforderlich

    E. Ergänzungen im Einzelfall
    Soweit erforderlich, Bestätigung der Standsicherheit und fotographische Darstellung der Umgebung.

    Die Bauvorlagen sind in einem Plansatz zusammenzufassen und in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Ludwigsburg einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage
    • dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Baugenehmigung (Formular) mit allen erforderlichen Bauvorlagen beim Bürgerbüro Bauen stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    Vom Einzelfall abhängig und von der Anzahl beteiligter Stellen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Gebühr für einen Antrag auf Baugenehmigung beträgt bei der Stadt Ludwigsburg mindestens 150 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich in erster Linie nach Größe und Anzahl der Werbeanlagen.

    Bauanträge, die nicht den Formerfordernissen entsprechen (z.B. fehlende Baubeschreibung) oder sonstige erhebliche Mängel aufweisen, können nach einer Frist, die dem Bauherrn gesetzt wird, mit einer Gebühr versehen und zurückgewiesen werden.

    Werbeanlagen, die auf öffentliche Flächen ragen, können gemäß der Sondernutzungssatzung nur stets widerruflich und meist gegen eine jährlich zu entrichtende Sondernutzungsgebühr genehmigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en