Geburtsurkunde

    Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

    Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

    Beschreibung

    Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

    Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

    Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
    Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_e958e76359ea4a652c0856f995202aa1a85bc20fd5e4fa6bc13a2a2e56dd9638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 30

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15205

    E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Holzheim (Bezirksamt Holzheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlater Straße 1

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-15310

    E-Mail: holzheim@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichsdorfstraße 34

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15511

    E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gmünder Straße 32

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15611

    E-Mail: maitis@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerdienste: Standesamt (Bürgerdienste: Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    73033 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 6

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15705

    E-Mail: faurndau@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 5

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 65015105

    E-Mail: bartenbach@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
    • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
      • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
      • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
      • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
      • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
      • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
    • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung geboren, in der Geburtshilfe geleistet wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.

    Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach der Geburt

    Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

    Kosten

    Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

    Sie erhalten einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden für die Beantragung von

    • Elterngeld,
    • Kindergeld und
    • Mutterschaftsgeld.

    Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister?
    Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de